Rechtsschwerpunkte der Kanzlei
Arbeitsrechtliche Themen betreffen uns alle im Laufe unseres Berufslebens, entweder als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Deren rechtliche Beziehungen werden durch das individuelle Arbeitsrecht geregelt. Kündigungsschutzklagen, Abmahnungen, Überstundenfragen und Zeugniserteilungen sind hier typische Stichworte. Aber auch in Fragen des kollektiven Arbeitsrecht finden Sie in den Fachanwälten für Arbeitsrecht Andreas Pigorsch und Iris Woerner kompetente Ansprechpartner, die Arbeitnehmer wie Arbeitgeber sowohl in der außergerichtlichen Auseinandersetzung als auch bundesweit vor den Arbeitsgerichten vertreten.
Lesen Sie die wichtigsten Tipps, die Sie im Arbeitsrecht beachten sollten.
Schmerzensgeld, Ersatz materieller Folgekosten und Verdienstausfall, aber auch die Absicherung von zukünftigen Pflege- und Umbaukosten, sind sämtlich Ansprüche, die Ihnen im Fall eines ärztlichen Behandlungsfehlers zustehen können, wenn daraus ein Gesundheitsschaden resultiert. Dabei können sich Fehler sowohl im ambulanten Bereich bei der Behandlung durch Fachärzte ereignen, als auch im Rahmen von Krankenhausbehandlungen. Haftungsrisiken für das medizinische Personal lauern in vielen Bereichen, auch bei der Aufklärung des Patienten im Vorfeld von Operationen. Die gesamte Materie des Medizinrechts ist aber mehr als nur die Beziehung zwischen Arzt und Patient. Es geht auch um Fragen der privaten und gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie des Vertrags(zahn-)arztrechts und des gesamten Berufsrechts der Heilberufe. Auch das Arzneimittel- und Medizinproduktehaftungsrecht ist betroffen. Unser Spezialist und Fachanwalt Andreas Pigorsch steht Ihnen hier kompetent zur Seite. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an ihn.
Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Auch die Gestaltung von Verwandtschaftsbeziehungen, wie das Kindschafts- und Adoptionsrecht und die Vormundschaft gehören dazu.
Iris Woerner, Fachanwältin für Familienrecht, kümmert sich um diesen Teilbereich des Zivilrechts und berät Sie hier auch zu Fragen der Gestaltung eines Ehevertrags. Insbesondere übernimmt sie die Vertretung im Fall einer Trennung und Scheidung, einschließlich der damit zusammenhängenden wirtschaftlichen Folgen wie Unterhalt und Zugewinnausgleich sowie selbstverständlich auch der Fragen des Sorge- und Umgangsrechts bei gemeinsamen Kindern.
Das Sozialrecht, welches bei uns insbesondere vertreten wird durch den Fachanwalt für Sozialrecht Andreas Pigorsch, deckt sämtliche rechtlichen Fragestellungen der Sozialversicherungen ab. Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind Teilbereiche aber auch Arbeitsförderung, Behindertenrecht, Kinder- und Jugendhilfe, BAföG, Elterngeld, Kindergeld, Wohngeld, Sozialhilfe und soziale Entschädigung, zum Beispiel Kriegsopfer- und Gewaltopferentschädigung sind Teilgebiete des Sozialrechts.
Regelungsgegenstand des Veranstaltungsrechts ist die Planung und Durchführung von Veranstaltungen unterschiedlicher Art und Größe, wie Sportveranstaltungen, Messen, Konzerte etc.
Betroffen ist hier eine Vielzahl von Bereichen, die verschiedensten Regulierungen unterliegen und aufeinander abgestimmt werden müssen mit dem Ziel, das Miteinander aller Beteiligten (z. B. Besucher, Anwohner, Beschäftige, Künstler ...) zu harmonisieren und die Sicherheit zu schützen. Bei sämtlichen Rechtsfragen berät Sie unser Rechtsanwalt Andreas Pigorsch, der bereits seit den 90er Jahren zu diesem Themengebiet Vorträge hält und auch veröffentlicht hat.
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Frank Prenger unterstützt und berät Sie bei allen Rechtsfragen rund um das Auto und die Teilnahme am Straßenverkehr. Das Spektrum der Tätigkeiten reicht von der Geltendmachung von Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall über die Vertretung in Bußgeldsachen und Verkehrsstrafsachen bis zur Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Fahrzeugkauf oder einer Fahrzeugreparatur.
So liegt nach einem Verkehrsunfall der Schwerpunkt auf der zeitnahen und unkomplizierten Schadensabwicklung und der gesamten damit zusammenhängenden Korrespondenz. Aber auch im Bereich des Verkehrsstrafrechts und der Ordnungswidrigkeiten werden Sie kompetent betreut. Zu den typischen Verstößen zählen u.a. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen, Rotlichtverstöße, Parken im Halteverbot, aber auch Fahrzeugmängel (abgelaufener TÜV) und Missbrauch von Alkohol und Drogen sowie Handy am Steuer.
Kern unserer Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet ist die Durchsetzung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen auf allen Gebieten des Personen- und Sachversicherungsrechts. Hierzu gehören sowohl Ansprüche aus Lebens-, Berufsunfähigkeits- und privaten Unfallversicherungen sowie Versicherungen, die den Krankheitsfall abdecken. Auch Ansprüche aus dem Bereich der Gebäude-, Haftpflicht- oder Betriebsunterbrechungsversicherungen sind hier betroffen. Die Anwälte helfen Ihnen hier bereits bei den außergerichtlichen Verhandlungen und Regulierungsgesprächen mit den Versicherern und übernehmen, wenn nötig auch die gerichtliche Vertretung.
Sprechen Sie dazu gerne unseren Anwalt Frank Prenger an.
Das Zivilrecht regelt sämtliche Beziehungen zwischen Rechtsubjekten, d.h. insbesondere natürlichen Personen, die sich im Rechtsverkehr in allen erdenklichen Lebensbereichen gegenübertreten. Viele Rechtsfragen werden durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt. Regelmäßig sind damit Anliegen verbunden, die aus Vertragsverhältnissen herrühren wie Miete und Wohnungseigentum, Kauf- und Werkverträgen oder auch Reisen. Ziele können hier beispielsweise Schadens- oder Aufwendungsersatz und Entschädigung, Duldung, Unterlassung oder Herausgabe sein. Wir prüfen gerne Ihr individuelles Anliegen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung. Wenden Sie sich gerne an einen unserer kompetenten Fachanwälte.